1. Allgemeines
1.1. Vertragsparteien sind die Bluesun AG (nachfolgend Bluesun
) und der Besteller (als Besteller wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit Bluesun einen Vertrag abgeschlossen hat). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Verwendung verschiedener Geschlechtsformen verzichtet und einheitlich die männliche Nomenform verwendet. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gleichermassen gemeint und angesprochen.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bluesun, Version V2012-07-Allgemein, und gelten für alle Verträge, Leistungen und Produkte der Bluesun, als Webagentur
und insbesondere in den Bereichen Webentwicklung, Webdesign, digitale Anwendungen, Content-Erstellung, Bildbearbeitung, Drucksachen, Registrierungen und Beratung.
1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich von Bluesun bestätigt werden.
1.4. Die Regelungen dieser AGB gelten ohne anderslautende ausdrückliche Vereinbarung für sämtliche Verträge als vereinbart, die Bluesun mit dem Besteller schliesst. Etwaige Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs-, Beschaffungsbedingungen, etc. des Bestellers finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Besteller in seiner Bestellung respektive Auftragsbestätigung hierauf Bezug nimmt und Bluesun nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
1.5. Die Bluesun behält sich vor, diese AGB anzupassen, um rechtlichen, wirtschaftlichen oder technischen Änderungen Rechnung zu tragen. Änderungen werden dem Besteller rechtzeitig mitgeteilt.
2. Auftragserteilung / Vertragsbestandteile / Leistungen
2.1. Angebote von Bluesun sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Unterschrift beider Vertragsparteien oder nach Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Bestellers und deren Annahme seitens Bluesun durch Gegenzeichnung oder schriftliche Bestätigung oder durch Beginn mit der Leistungserbringung zustande. Ausschliesslich der so bestätigte Vertragsinhalt und ergänzend diese AGB sind Grundlage für die Leistungserbringung durch Bluesun. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den vorgenannten Vertragsdokumenten und deren Anlagen, wie Leistungsbeschreibungen und Konzepten, soweit diese Anlagen durch Bluesun ausdrücklich als Vertragsbestandteile bezeichnet werden.
3. Mitwirkungspflichten des Bestellers
3.1. Der Erfolg oder Misserfolg des Vertrages und der Leistungserbringung von Bluesun hängt entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Besteller an der Realisierung mitwirkt. Die Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten. Solange der Besteller seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäss erfüllt, verlängern bzw. verschieben sich etwaige vereinbarte Ausführungsfristen bzw. -termine in angemessenem Umfang, ohne dass Bluesun in Verzug gerät. Soweit Bluesun durch die unterlassene Mitwirkung des Bestellers Mehraufwand entsteht, ist dieser vom Besteller zusätzlich zu den üblichen Sätzen zu vergüten. Der Besteller ist insbesondere verpflichtet, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, (a) der Bluesun Zugang zu seinen technischen Einrichtungen und Räumlichkeiten zu gewähren, (b) die für die Leistungserbringung durch die Bluesun erforderlichen Entscheidungsgrundlagen und inhaltlichen Informationen (wie insbesondere Strukturvorgaben, Bilder, Texte, Grafiken, etc.), (c) alle für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Rechte an den Informationen und Vorlagen einzuräumen, insbesondere das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die gelieferten Informationen und Vorlagen zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und über das Internet öffentlich zugänglich zu machen, (d) die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Termine und Besprechungen in geeigneter Weise mit Bluesun abzustimmen und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit Bluesun zu halten, (e) auftretende Mängel oder Störungen unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung der Bluesun mitzuteilen.
3.2. Bluesun und der Besteller benennen je einen Ansprechpartner. Diese sind für die Kommunikation zwischen den Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung zuständig.
3.3. Der Besteller verpflichtet sich, die Leistungen der Bluesun nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere (a) nicht gegen straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen zu verstossen, (b) Urheber- und sonstige Schutzrechte Dritter zu beachten, (c) keine wettbewerbswidrigen Handlungen vorzunehmen, (d) keine Spam- oder Junkmails sowie keine Mal- oder Grayware zu versenden, (e) keine Handlungen vorzunehmen, die gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstossen. Insbesondere ist es untersagt, unerlaubte Massenanfragen oder automatisierte Datensammlungen durchzuführen, Identitäten oder Inhalte mit Hilfe von KI-Technologien zu fälschen, unbefugtes Krypto-Mining zu betreiben, Nutzer durch irreführende Benutzerführung zu manipulieren oder versteckte Trackingtechniken anzuwenden.
3.4. Der Besteller hat sicherzustellen, dass durch die Nutzung der von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen und Informationen keine Verstösse gegen Schutzrechte Dritter und keine Gesetze (insbesondere straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen) verletzt werden. Bluesun ist nicht verpflichtet, das vom Besteller zur Bearbeitung, Nutzung oder Weitergabe erhaltene Arbeitsmaterial daraufhin zu überprüfen, ob Rechte Dritter bestehen oder ob es rechtswidrige oder unrichtige Informationen enthält; diese Prüfung obliegt allein dem Besteller.
3.5. Der Besteller erklärt, dass sämtliche Bluesun für die Durchführung dieses Vertrags überlassenen und im Internet bereitgestellten Inhalte wie Texte, Bilder, Grafiken, Musik- und Videosequenzen, Software, Zeichnungen usw., Datenbankinhalte und -Strukturen sowie die verwendete Domain frei von Schutzrechten Dritter sind, oder dass der Besteller berechtigt ist, diese Inhalte für die Durchführung dieses Vertrags zu verwenden und insbesondere im Internet darzustellen und/oder zum Abruf für Dritte bereitzustellen. Insbesondere hinsichtlich der zum Auffinden des Auftritts eingesetzten Domain erklärt der Besteller ausdrücklich, dass diese weder gegen Namens-, Marken- oder sonstige Kennzeichnungsrechte Dritter noch gegen wettbewerbsrechtliche bzw. gegen urheberrechtliche Vorschriften verstösst respektive entbindet Bluesun von sämtlichen diesbezüglichen Nachforschungen. Der Besteller trägt auch die alleinige Verantwortung für die von seinen Auftritten ausgehenden Verweise (sog. Hyperlinks) auf Inhalte Dritter. Der Besteller trägt weiterhin die alleinige Verantwortung dafür, dass er befugt ist, von seinem Auftritt aus mittels Hyperlinks den Zugriff auf Inhalte Dritter zu ermöglichen.
3.6. Jeder Verstoss des Bestellers gegen die in den vorgenannten Ziffern 3.3.-3.5. genannten Pflichten berechtigen Bluesun (a) den Leistungsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte oder Gesetze verletzt. (b) Bestehende Verträge ausserordentlich zu kündigen. (c) Ferner ist der Besteller in jedem Fall eines Verstosses zur Unterlassung eines weiteren Verstosses, zum Ersatz des Bluesun entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung der Bluesun von Schadensersatz und sonstigen Ansprüchen Dritter, die durch den Verstoss verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Bluesun von Rechtskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen.
4. Bestellungsänderungen
4.1. Bestellungsänderungen durch den Besteller sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Bluesun möglich und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein und eine spätere Leistungsausführung zur Folge haben. Durch Bestellungsänderungen verursachte Kosten respektive Mehraufwände von Bluesun sind durch den Besteller zu tragen. Kann bei Bestellungsänderungen durch den Besteller keine Einigung über die durch die Bestellungsänderung verursachten Kosten und Terminverschiebungen gefunden werden, wird Bluesun die ursprünglich vereinbarten Arbeiten respektive Leistungen entsprechend dem vorgesehenen Terminplan fortsetzen respektive erbringen.
5. Vergütung
5.1. Die Abrechnung von Leistungen der Bluesun erfolgt nach Zeitaufwand. Werden mehrere Mitarbeiter von Bluesun gleichzeitig für den Besteller tätig, so wird für jeden dieser Mitarbeiter die geleistete Zeit angesetzt. Sitzungen und telefonische Besprechungen (inklusive der notwendigen Vorbereitungszeit), betreffend die Leistungen der Bluesun, werden ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Stundensätze ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste, die jederzeit bei Bluesun eingesehen und angefordert werden kann. Ausnahmsweise können für bestimmte Leistungen Pauschalpreise vereinbart werden.
5.2. Auch bei der Vereinbarung von Pauschalpreisen werden Reisezeiten und Reisekosten von Bluesun sowie auf Veranlassung des Bestellers erfolgte Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sowie sonstige Transportkosten zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt. Reisezeiten von Bluesun zum Besteller und zurück werden zu 50 % als Arbeitszeit verrechnet. Transportmittel: Auto – CHF 0.80/km; Zug: national 2. Klasse oder 1. Klasse mit Halbtax-Abo, international 1. Klasse; Flug: Business Class; Unterkunft: 4-Sterne-Hotel.
5.3. Bluesun ist berechtigt, für die erbrachten Leistungen respektive bei Pauschalpreisen nach Arbeitsfortschritt jeweils zum Ende eines Kalendermonats und/oder zum Abschluss eines Projektes Rechnung zu stellen.
5.4. Alle Preise der Bluesun verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in den Rechnungen gesondert ausgewiesen wird.
5.5. Tritt nach dem Abschluss eines Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Vergütungsanspruch von Bluesun gefährdet erscheint, oder erfährt Bluesun erst nach Vertragsschluss unverschuldet von einer solchen Verschlechterung, kann Bluesun die Erbringung der geschuldeten Leistungen solange verweigern, bis die jeweilige Vergütung bezahlt oder eine Sicherheit geleistet wurde.
5.6. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig zugesprochenen Ansprüchen verrechnen und nur in Bezug auf solche Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
5.7. Bluesun ist berechtigt, ihre Vergütungsansprüche an Dritte abzutreten.
5.8. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer. Für Rechnungen in Fremdwährungen gilt der Wechselkurs am Tag der Rechnungsstellung. Kursschwankungen werden bei der Abrechnung berücksichtigt.
5.9. Die Bluesun behält sich das Recht vor, bei einer anhaltenden Inflation jährlich eine Preisangleichung vorzunehmen. Basis hierfür ist der Schweizer Landesindex der Konsumentenpreise (LIK).
5.10. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder bis zum auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziel ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden Zinsen in Höhe von 5 % per annum fällig. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche respektive Rechtsbehelfe durch Bluesun bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Termine
6.1. Termine für die Leistungserbringung durch Bluesun sind nur verbindlich, wenn der Besteller alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt. Ist eine Akontozahlung bei Vertragsbeginn vereinbart, gelten durch Bluesun genannte Ausführungsfristen ab Erhalt der vereinbarten Akontozahlung; respektive verschieben sich die von Bluesun genannten Termine entsprechend. Hält Bluesun verbindliche Leistungstermine nicht ein, so hat der Besteller zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller entweder weiterhin auf der Erfüllung des Vertrages bestehen oder von dem Vertrag zurücktreten. Sonstige Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.2. Im Falle höherer Gewalt, einschliesslich Pandemien, Naturkatastrophen, Streiks oder behördlicher Anordnungen, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Die Bluesun informiert den Besteller unverzüglich über die Umstände und deren voraussichtliche Dauer.
7. Abnahme und Gewährleistung
7.1. Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, hat der Besteller diese nach Anzeige durch Bluesun abzunehmen. Der Besteller ist verpflichtet, Teilabnahmen von abtrennbaren Werkteilen vorzunehmen. Unwesentliche Abweichungen von vertraglichen Vorgaben berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der Abnahme. Die Abnahme erfolgt durch schriftliche Abnahmeerklärung des Bestellers unverzüglich, spätestens jedoch binnen 10 Werktagen seit der Anzeige durch Bluesun. Die Abnahmeerklärung gilt als abgegeben, wenn der Besteller innerhalb von 10 Werktagen nicht schriftlich unter Angabe der Gründe die Abnahme verweigert.
7.2. Bluesun bietet Gewähr dafür, dass die von ihr erstellten werkvertraglichen Leistungen gemäss vertraglicher Vereinbarung funktionsfähig sind und auf einem geeigneten EDV-System betrieben werden können. Mängel sind innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu welchem Bluesun die Fertigstellung der Applikation angezeigt hat, schriftlich zu rügen, wobei die festgestellten Mängel so genau zu beschreiben sind, dass eine Nachbesserung möglich ist. Bluesun verpflichtet sich zur Nachbesserung ordnungsgemäss und fristgerecht gerügter, erheblicher Mängel; die Minderung der Vergütung ist demgegenüber ausgeschlossen. Für nicht fristgerecht gerügte sowie für unerhebliche Mängel besteht kein Nachbesserungsanspruch. Jede Gewährleistungspflicht entfällt, sobald der Besteller selbst Veränderungen an der werkvertraglichen Leistung vornimmt. Bei mangelhafter Vertragserfüllung haftet Bluesun maximal im Rahmen der Nachbesserungspflicht oder, bei gerechtfertigtem Rücktritt des Bestellers vom Vertrag, im Rahmen der Rückleistung allenfalls schon bezahlter Vergütungen. Jede Haftung der Bluesun für Verspätungsschaden, unnütz gewordene Aufwendungen, entgangenen Gewinn, Umtriebe oder andere Mangelfolgeschäden des Bestellers werden hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
7.3. Bluesun ist nicht für den Inhalt der gespeicherten Daten oder die gespeicherten Inhalte des Bestellers verantwortlich. Ebenso wenig haftet Bluesun für Schäden, die der Besteller aufgrund von Veränderungen der gespeicherten Daten durch ihn selbst oder durch andere Internetbenutzer erleidet. Der Besteller hat die gespeicherten Daten (im Hinblick auf die von ihm stammenden Daten) regelmässig auf ihre Richtigkeit und Rechtmässigkeit der abgespeicherten Inhalte zu überprüfen. Eine Prüfung durch Bluesun erfolgt nicht.
7.4. Daneben haftet Bluesun nicht für Schäden gleich welcher Art, die durch Umgehung des Passwortschutzes und gleichartiger Schutzvorrichtungen (u.a. Firewall-Systeme) gegen unberechtigten Zugriff im Wege des Hackens
auf dem vom Kunden genutzten Server entstehen. Bluesun und der Kunde sind beiderseitig darüber informiert, dass eine verbindliche Zusicherung der Sicherheit der Schutzvorrichtungen aufgrund der vielfältigen Einwirkungsmöglichkeiten unbefugter Dritter im und über das Internet nicht möglich ist.
7.5. Bluesun übernimmt keine Haftung dafür, dass es zwischen dem Besteller und Dritten, die durch Bluesun erstellte Entwicklungen miteinander in Kontakt treten, zu rechtswirksamen Verträgen kommt oder solche nachgewiesen werden können. Werden allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Besteller gegenüber dritten Nutzern verwenden möchte, in den durch Bluesun erstellten Entwicklungen einbezogen, so übernimmt Bluesun weder die Verantwortung dafür, dass diese rechtlich wirksam sind, noch haftet sie dafür, dass diese wirksam in den Vertrag zwischen dem Besteller und dessen Kunden einbezogen werden. Bluesun übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass Daten, die der Kunde des Bestellers für etwaige Bestellungen zum Beispiel in eigens zu diesem Zweck entwickelte Eingabemasken eingibt, richtig sind oder richtig und unverändert an den Besteller übermittelt werden. Sätze 1, 2 und 3 gelten insbesondere dann, wenn auch die Entwicklung eines Online-Shops zum Gegenstand des vertragsgegenständlichen Auftritts gehört. Bestellungen Dritter, die beim Besteller über durch Bluesun erstellte Entwicklungen eingehen, bearbeitet der Besteller ausschliesslich auf eigenes Risiko.
7.6. Der Ausschluss oder die Beschränkung der Schadenersatzhaftung gemäss den vorstehenden Unterabschnitten gilt auch für etwaige Ansprüche gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von Bluesun.
7.7. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verjähren spätestens ein Jahr nach der Abnahmeanzeige durch Bluesun.
8. Nutzungsrechte
8.1. Alle nicht ausdrücklich dem Besteller eingeräumten Rechte an den vertraglichen Leistungen verbleiben bei Bluesun bzw. den rechte innehabenden Dritten. Auf alle Fälle nicht umfasst von jeglicher Nutzungsrechtsübertragung sind die von Bluesun erstellten Sourcecodes, die eingesetzten Programmierwerkzeuge und Tools in Form von Compilern oder dergleichen, die diese zur Übersetzung des Quellcodes und Generierung des Objektcodes einsetzt. Dem Besteller ist bekannt, dass er in dem Fall, dass er das Programm nach Beendigung des Vertrags, selbstständig weiterentwickeln will (wofür eine vorgängige schriftliche Zustimmung seitens Bluesun notwendig ist), die Nutzungsrechte an den vorstehend genannten oder vergleichbaren geeigneten Werkzeugen erwerben muss.
8.2. Der Besteller ist verpflichtet, Urheberrechtsvermerke sowie alle anderen Schutzrechtsvermerke, die auf dem Original enthalten sind, auch auf allen Vervielfältigungsstücken und auf jedem Datenträger zu reproduzieren, die der Besteller anfertigt, sofern er dazu von Bluesun ermächtigt worden ist. Dies gilt auch für Registrierungsnummern.
8.3. Der Besteller darf vertragliche Leistungen/Entwicklungen nicht an Dritte vermieten, verleihen, im Rahmen von IT-Dienstleistungen oder Time Sharingvereinbarungen oder sonst zum vorübergehenden Gebrauch überlassen oder für Zwecke Dritter benutzen oder benutzen lassen oder an Dritte übertragen.
8.4. Alle von Bluesun erstellten Inhalte, Designs, Softwareentwicklungen und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht und verbleiben im Eigentum von Bluesun, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
8.5. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den beauftragten und erbrachten Leistungen. Eine Nutzung ist ausschliesslich für den vereinbarten Zweck und den eigenen geschäftlichen Betrieb des Kunden zulässig.
8.6. Im Falle eines Unternehmenszusammenschlusses, einer Fusion oder einer Übernahme ist die ursprüngliche Lizenz nicht automatisch auf das neue Unternehmen oder die erweiterte Organisation übertragbar. Die Nutzungsrechte müssen in diesem Fall an die neue Unternehmensgrösse angepasst und eine entsprechende Lizenzanpassung vereinbart werden.
8.7. Jegliche Weitergabe, Unterlizenzierung, Vervielfältigung oder Übertragung an Dritte – sei es entgeltlich oder unentgeltlich – ist ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Bluesun untersagt. Dies gilt insbesondere für die vollständige oder teilweise Überlassung des Quellcodes, Designs oder anderer erbrachter Leistungen an Dritte zur eigenständigen Weiterentwicklung, Anpassung oder Nutzung.
8.8. Falls der Kunde die erbrachten Leistungen ohne Zustimmung von Bluesun an Dritte weitergibt oder diese auf andere Weise unrechtmässig nutzt, ist Bluesun berechtigt, eine nachträgliche Lizenzgebühr in Höhe von 200 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu fordern. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
8.9. Sollte die unautorisierte Nutzung oder Weitergabe an Dritte zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen, verpflichtet sich der Kunde, Bluesun von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter vollständig freizustellen und alle anfallenden Kosten (einschliesslich Rechtsverfolgungskosten) zu übernehmen.
8.10. Bluesun behält sich das Recht vor, ihre entwickelten Technologien, Designs, Methoden und Prozesse weiterzuverwenden, sofern dies ohne Rückgriff auf vertrauliche oder geschützte Kundendaten erfolgt.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der DSGVO und des revDSG.
9.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei der Durchführung von hiernach zustande kommenden Verträgen bekannt werden, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht ausserhalb des Vertragszwecks für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Solche Informationen dürfen ausschliesslich an solche Mitarbeiter weitergegeben werden, die die jeweilige Information für Zwecke der Vertragsdurchführung benötigen, sofern der jeweilige Mitarbeiter sich durch eine schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtung zur Einhaltung dieser Geheimhaltungsbestimmung verpflichtet hat.
9.3. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht über die Beendigung der Vertragsdurchführung hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter der jeweiligen Partei.
9.4. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich nicht auf solche Informationen, die (a) der anderen Vertragspartei vor ihrem Erhalt durch die offenlegende Vertragspartei bekannt waren, oder (b) ohne Verschulden der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt werden, oder (c) der empfangenden Vertragspartei durch einen Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmässig zugänglich gemacht wurden, oder (d) von der empfangenden Vertragspartei unabhängig entwickelt worden sind, oder (e) nach gesetzlichen Vorschriften offenzulegen sind.
9.5. Bluesun ist berechtigt, den Besteller als Referenzkunden unter Verwendung des Firmennamens und des Firmenlogos zu benennen, sobald eine Geschäftsbeziehung zustande gekommen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Dienstleistung noch andauert oder zwischenzeitlich beendet wurde. Die Nutzung als Referenz erfolgt ausschliesslich im geschäftsüblichen Rahmen, z.B. auf der Website, in Präsentationen oder in Verkaufsunterlagen. Der Besteller kann der Nutzung schriftlich widersprechen, sofern ein berechtigtes Interesse an der Löschung der Referenz besteht.
9.6. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Soweit Bluesun kostenlose Leistungen erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.
10.2. Der Besteller darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit Bluesun nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Bluesun an Dritte abtreten.
10.3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger beider Vertragsparteien gebunden.
10.4. Bluesun ist berechtigt, für die Vertragserfüllung ohne vorgängige Anzeige an den Besteller Unterakkordanten beizuziehen.
10.5. Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss von dessen Kollissionsrecht und des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Bluesun in Aesch, Kanton Basel-Landschaft.
10.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.