1. Allgemeines
1.1. Vertragsparteien sind die Bluesun AG (nachfolgend Bluesun
) und der Besteller (als Besteller wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit Bluesun einen Vertrag abgeschlossen hat). Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Verwendung verschiedener Geschlechtsformen verzichtet und einheitlich die männliche Nomenform verwendet. Selbstverständlich sind immer alle Geschlechter gleichermassen gemeint und angesprochen.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bluesun, Version V2012-07-mybluesun, und gelten für alle Verträge, Leistungen und Produkte der Bluesun, insbesondere in den Bereichen mybluesun Content-Management, Portale, Softwareentwicklung, digitale Anwendungen, Apps, APIs und Beratung.
1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich von Bluesun bestätigt werden.
1.4. Die Regelungen dieser AGB gelten ohne anderslautende ausdrückliche Vereinbarung für sämtliche Verträge als vereinbart, die Bluesun mit dem Besteller schliesst. Etwaige Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs-, Beschaffungsbedingungen, etc. des Bestellers finden selbst dann keine Anwendung, wenn der Besteller in seiner Bestellung respektive Auftragsbestätigung hierauf Bezug nimmt und Bluesun nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.
2. Auftragserteilung / Vertragsbestandteile / Leistungen
2.1. Angebote von Bluesun sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Unterschrift beider Vertragsparteien oder nach Erhalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung des Bestellers und deren Annahme seitens Bluesun durch Gegenzeichnung oder schriftliche Bestätigung oder durch Beginn mit der Leistungserbringung zustande. Ausschliesslich der so bestätigte Vertragsinhalt und ergänzend diese AGB sind Grundlage für die Leistungserbringung durch Bluesun. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den vorgenannten Vertragsdokumenten und deren Anlagen, wie Leistungsbeschreibungen und Konzepten, soweit diese Anlagen durch Bluesun ausdrücklich als Vertragsbestandteile bezeichnet werden.
3. Leistungen von Bluesun
3.1. Bluesun stellt dem Besteller die bestellten mybluesun-Software-Tools zum Eigengebrauch zur Verfügung. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht im Leistungsumfang von Bluesun inbegriffen sind: die Installation des Programmes auf einem geeigneten Webserver; die Systemeinstellung oder das Aufspielen von Software-Updates; das ApplicationHosting inklusive Adobe ColdFusion Server; individuelle Softwareerweiterungen respektive Sortwareanpassungen; die Value-Box (zur Value-Box siehe nachfolgend); sowie die Value-Subscription (zur Value-Subscription siehe nachfolgend). Die Auswahl, Installation, Inbetriebnahme und der Betrieb liegt in der alleinigen Verantwortung des Bestellers.
3.2. Sofern nicht anders vereinbart, beinhalten Lizenzverträge keine automatische Bereitstellung von Software-Updates. Updates können im Rahmen der Value-Box oder Value-Subscription bezogen oder separat erworben werden.
3.3. Leistungsoption Value-Box: Wählt der Besteller die Leistungsoption Value-Box ist darin ein First-Level-Support inbegriffen. Weiter ist der Besteller bei Wahl der Leistungsoption Value-Box berechtigt, alle neuen Softwareupdates für die mybluesun-Software-Tools zu beziehen.
3.4. Leistungsoption Value-Subscription: Wählt der Besteller die Leistungsoption Value-Subscription wird ein individueller Subskriptionsvertrag für die Bedürfnisse des Bestellers angefertigt. Standardmässig ist der Besteller berechtigt, sämtliche Updates der eingesetzten mybluesun-Software-Tools zu beziehen. Es können auch weitere Services wie beispielsweise First-Level-Support, Entwicklungskooperationen, Wartungsverträge etc. dazu bestellt werden.
3.5. Der Besteller kennt die mybluesun-Software-Tools; diese wurden ihm von Bluesun erläutert. Der Besteller bestätigt mit Unterzeichnung dieses Vertrags, dass er die erforderlichen Programmdaten vollständig und in ordnungsgemässem Zustand erhalten hat. Besteller, die die mybluesun-Software-Tools auf mybluesun-Servern hosten, erhalten keine Programmdaten.
3.6. Der Besteller darf die mybluesun-Software-Tools vervielfältigen, soweit eine Vervielfältigung für die vertragsgemässe Nutzung der mybluesun-Software-Tools erforderlich ist. Zu den erforderlichen Vervielfältigungen zählen die Installation der Software auf einem Speichermedium sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher.
3.7. Der Besteller ist ferner berechtigt, ausschliesslich zu Sicherungszwecken eine angemessene Anzahl von Kopien der mybluesun-Software-Tools anzufertigen. Dieses Recht schliesst auch die regelmässige Herstellung von Backupkopien zum Zwecke der schnellen Wiederherstellung von Datenbeständen nach einem Systemausfall und die vorübergehende Nutzung der mybluesun-Software-Tools auf einem Ausweichsystem mit ein. Zu Sicherungszwecken angefertigte Kopien der mybluesun-Software-Tools sind entsprechend zu kennzeichnen und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.
4. Pflichten des Bestellers
4.1. Der Erfolg oder Misserfolg des Vertrages und der Leistungserbringung von Bluesun hängt entscheidend davon ab, ob und in welchem Umfang der Besteller an der Realisierung mitwirkt. Die Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungspflichten. Solange der Besteller seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäss erfüllt, verlängern bzw. verschieben sich etwaige vereinbarte Ausführungsfristen bzw. -termine in angemessenem Umfang, ohne dass Bluesun in Verzug gerät. Soweit Bluesun durch die unterlassene Mitwirkung des Bestellers Mehraufwand entsteht, ist dieser vom Besteller zusätzlich zu den üblichen Sätzen zu vergüten. Der Besteller ist insbesondere verpflichtet, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist, (a) der Bluesun Zugang zu seinen technischen Einrichtungen und Räumlichkeiten zu gewähren, (b) die für die Leistungserbringung durch die Bluesun erforderlichen Entscheidungsgrundlagen fristgerecht zur Verfügung zu stellen (c) die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Termine und Besprechungen in geeigneter Weise mit Bluesun abzustimmen und in Zweifelsfällen rechtzeitig Rücksprache mit Bluesun zu halten, (e) auftretende Mängel oder Störungen unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung der Bluesun mitzuteilen.
4.2. Bluesun und der Besteller benennen je einen Ansprechpartner. Diese sind für die Kommunikation zwischen den Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung zuständig.
4.3. Der Besteller verpflichtet sich, die Leistungen der Bluesun nicht missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere (a) nicht gegen straf- und ordnungsrechtliche Bestimmungen zu verstossen, (b) Urheber- und sonstige Schutzrechte Dritter zu beachten, (c) keine wettbewerbswidrigen Handlungen vorzunehmen, (d) keine Spam- oder Junkmails sowie keine Mal- oder Grayware zu versenden, (e) keine Handlungen vorzunehmen, die gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstossen. Insbesondere ist es untersagt, unerlaubte Massenanfragen oder automatisierte Datensammlungen durchzuführen, Identitäten oder Inhalte mit Hilfe von KI-Technologien zu fälschen, unbefugtes Krypto-Mining zu betreiben, Nutzer durch irreführende Benutzerführung zu manipulieren oder versteckte Trackingtechniken anzuwenden.
4.4. Verstösst der Besteller gegen IT-Sicherheitsvorgaben oder setzt unsichere Software ein, behält sich Bluesun das Recht vor, den Support einzuschränken oder die Lizenz auszusetzen, bis die Sicherheitsmängel behoben wurden.
5. Bestellungsänderungen
5.1. Bestellungsänderungen durch den Besteller sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Bluesun möglich und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein und eine spätere Leistungsausführung zur Folge haben. Durch Bestellungsänderungen verursachte Kosten respektive Mehraufwände von Bluesun sind durch den Besteller zu tragen. Kann bei Bestellungsänderungen durch den Besteller keine Einigung über die durch die Bestellungsänderung verursachten Kosten und Terminverschiebungen gefunden werden, wird Bluesun die ursprünglich vereinbarten Arbeiten respektive Leistungen entsprechend dem vorgesehenen Terminplan fortsetzen respektive erbringen.
6. Vergütung
6.1. Für sämtliche ihm nach Massgabe des Vertrages mit Bluesun an den mybluesun-Software-Tools gewährten Rechte ist der Besteller zur Zahlung der gemäss Offerte/Auftragsbestätigung vereinbarten Gebühr verpflichtet, wobei sich diese Gebühr exklusive Mehrwertsteuer versteht. Im Rahmen von Vereinbarungen über mybluesun-Software-Tools wird für die durch den Besteller zu leistende Vergütung grundsätzlich zwischen Lizenzkauf und Lizenzmiete unterschieden (ausgewiesen auf der Offerte), wobei bei der Option Value-Box grundsätzlich nur eine Lizenzmiete und die Option Value-Subscription grundsätzlich nur bei einem Lizenzkauf möglich ist.
6.2. Die Abrechnung von Zusatzleistungen der Bluesun, welche nicht im Leistungsumfang gemäss Ziffer 6.1. inbegriffen sind, erfolgt nach Zeitaufwand. Werden mehrere Mitarbeiter von Bluesun gleichzeitig für den Besteller tätig, so wird für jeden dieser Mitarbeiter die geleistete Zeit angesetzt. Sitzungen und telefonische Besprechungen (inklusive der notwendigen Vorbereitungszeit), betreffend die Leistungen der Bluesun, werden ebenfalls nach Zeitaufwand abgerechnet. Die Stundensätze ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preisliste, die jederzeit bei Bluesun eingesehen und angefordert werden kann. Ausnahmsweise können für bestimmte Leistungen Pauschalpreise vereinbart werden.
6.3. Auch bei der Vereinbarung von Pauschalpreisen werden Reisezeiten und Reisekosten von Bluesun sowie auf Veranlassung des Bestellers erfolgte Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, sowie sonstige Transportkosten zusätzlich gesondert in Rechnung gestellt. Reisezeiten von Bluesun zum Besteller und zurück werden zu 50 % als Arbeitszeit verrechnet. Transportmittel: Auto – CHF 0.80/km; Zug: national 2. Klasse oder 1. Klasse mit Halbtax-Abo, international 1. Klasse; Flug: Business Class; Unterkunft: 4-Sterne-Hotel.
6.4. Bluesun ist berechtigt, für die erbrachten Leistungen respektive bei Pauschalpreisen nach Arbeitsfortschritt jeweils zum Ende eines Kalendermonats und/oder zum Abschluss eines Projektes Rechnung zu stellen.
6.5. Alle Preise der Bluesun verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, die in den Rechnungen gesondert ausgewiesen wird.
6.6. Tritt nach dem Abschluss eines Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein, durch die der Vergütungsanspruch von Bluesun gefährdet erscheint, oder erfährt Bluesun erst nach Vertragsschluss unverschuldet von einer solchen Verschlechterung, kann Bluesun die Erbringung der geschuldeten Leistungen solange verweigern, bis die jeweilige Vergütung bezahlt oder eine Sicherheit geleistet wurde.
6.7. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig zugesprochenen Ansprüchen verrechnen und nur in Bezug auf solche Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
6.8. Bluesun ist berechtigt, ihre Vergütungsansprüche an Dritte abzutreten.
6.9. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer. Für Rechnungen in Fremdwährungen gilt der Wechselkurs am Tag der Rechnungsstellung. Kursschwankungen werden bei der Abrechnung berücksichtigt.
6.10. Die Bluesun behält sich das Recht vor, bei einer anhaltenden Inflation jährlich eine Preisangleichung vorzunehmen. Basis hierfür ist der Schweizer Landesindex der Konsumentenpreise (LIK).
6.11. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder bis zum auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziel ohne Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden Zinsen in Höhe von 5 % per annum fällig. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche respektive Rechtsbehelfe durch Bluesun bleibt ausdrücklich vorbehalten.
7. Termine
7.1. Termine für die Leistungserbringung durch Bluesun sind nur verbindlich, wenn der Besteller alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt. Ist eine Akontozahlung bei Vertragsbeginn vereinbart, gelten durch Bluesun genannte Ausführungsfristen ab Erhalt der vereinbarten Akontozahlung; respektive verschieben sich die von Bluesun genannten Termine entsprechend. Hält Bluesun verbindliche Leistungstermine nicht ein, so hat der Besteller zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Besteller entweder weiterhin auf der Erfüllung des Vertrages bestehen oder von dem Vertrag zurücktreten. Sonstige Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.2. Im Falle höherer Gewalt, einschliesslich Pandemien, Naturkatastrophen, Streiks oder behördlicher Anordnungen, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Die Bluesun informiert den Besteller unverzüglich über die Umstände und deren voraussichtliche Dauer.
8. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
8.1. Die Lizenzmiete von mybluesun-Software-Tools, der Value-Box sowie der Value-Subscription werden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können von beiden Parteien unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist per Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
8.2. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses gilt, was folgt: Der Besteller hat sämtliche Datenträger und Dokumentationsunterlagen an Bluesun zurückzugeben und die mybluesun-Software-Tools auf allen eigenen EDV-Systemen vollständig zu deinstallieren und zu löschen. Ferner hat der Besteller schriftlich zu bestätigen, dass er nicht im Besitz weiterer Kopien der mybluesun-Software-Tools oder der Dokumentationsunterlagen ist, dass die Löschung der mybluesun-Software-Tools im vorerwähnten Sinn erfolgt ist, und dass während der Dauer des Vertragsverhältnisses keine Überschreitung der in diesem Vertrag definierten Nutzungsrechte stattgefunden hat.
8.3. Falls sich die Unternehmensstruktur des Bestellers wesentlich ändert (Fusion, Übernahme oder signifikantes Wachstum), kann Bluesun eine Anpassung der Lizenzgebühr auf Basis der neuen Unternehmensgrösse oder der Mitarbeiteranzahl vornehmen.
9. Sachgewährleistung
9.1. Bluesun gewährleistet, dass die mybluesun-Software-Tools bei vertragsgemässer Nutzung während der Vertragslaufzeit (bei Lizenzmiete) bzw. während eines Jahres ab Kaufdatum (bei Lizenzkauf) die in der Vertragsdokumentation beschriebenen Funktionen erfüllen. Technische Spezifikationen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben in Dokumentationen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Bluesun übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software jederzeit unterbrechungsfrei oder fehlerfrei funktioniert. Der Besteller anerkennt, dass es trotz grösster Sorgfalt zu Funktionsstörungen, Softwarefehlern oder vorübergehenden Nutzungseinschränkungen kommen kann.
9.2. Fehlerklassifikation und Reaktionszeiten. Der Besteller ist verpflichtet, erkannte Mängel unverzüglich zu dokumentieren und schriftlich an Bluesun zu melden. Die Bearbeitung erfolgt gemäss folgender Fehlerkategorisierung: (a) Kritische Fehler (Systemausfall oder schwerwiegende Funktionsmängel) Definition: Die Software ist nicht nutzbar oder wesentliche Funktionen sind nicht verfügbar (z. B. kein Zugriff auf das Backend oder keine Bearbeitung von Inhalten möglich). Reaktionszeit: Bluesun beginnt innerhalb von 8 Arbeitsstunden nach Eingang der Störungsmeldung mit der Fehleranalyse und Behebung. Behebung: Die Fehlerbehebung erfolgt je nach Schweregrad mit höchster Priorität durch ein Hotfix oder eine alternative Lösung. (b) Mittlere Fehler (Funktionseinschränkungen, aber System bleibt nutzbar): Definition: Einzelne Funktionen der Software sind gestört oder eingeschränkt, beeinträchtigen jedoch nicht die allgemeine Nutzung. Reaktionszeit: Bluesun beginnt innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Meldung mit der Fehleranalyse. Behebung: Die Fehlerbehebung erfolgt im Rahmen eines regulären Updates oder einer individuellen Lösung, sofern notwendig. (c) Kosmetische Fehler (geringe Beeinträchtigungen, visuelle Fehler): Definition: Darstellungsprobleme, Formatierungsfehler oder nicht wesentliche Beeinträchtigungen ohne funktionale Auswirkungen. Reaktionszeit: Keine garantierte Reaktionszeit, Behebung erfolgt nach Ermessen von Bluesun im Rahmen eines regulären Software-Updates.
9.3. Einschränkungen der Gewährleistung. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Besteller: (a) Änderungen oder Eingriffe in die mybluesun-Software-Tools ohne Zustimmung von Bluesun vornimmt. (b) Die Software auf einer nicht freigegebenen Umgebung (Server, Betriebssystem, Datenbank) betreibt. (c) Externe Software oder Plugins nutzt, die nicht mit mybluesun kompatibel sind. (d) Fehler oder Einschränkungen nicht nachweislich dokumentiert oder Bluesun nicht angemessen Gelegenheit zur Behebung gegeben hat. Bluesun übernimmt keine Haftung für Störungen oder Fehler, die durch Hosting-Umgebungen, Drittanbieter-Software oder unsachgemässe Nutzung des Bestellers entstehen.
9.4. Behebung und Minderung. Bluesun ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Fehler durch: (a) Bereitstellung eines Bugfixes oder Updates. (b) Workarounds oder alternative Lösungen. (c) Bereitstellung einer nachträglichen Dokumentation oder Konfigurationsanpassung zu beheben. Kann Bluesun innerhalb einer angemessenen Frist keinen Fehler beheben oder eine zumutbare Lösung bereitstellen, kann der Besteller eine angemessene Minderung der Lizenzgebühr verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur möglich, wenn der Fehler als kritischer Mangel eingestuft wurde und Bluesun diesen trotz mehrfacher Nachbesserung nicht beheben konnte.
9.5. Ausschluss weitergehender Ansprüche. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadenersatz für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche oder Folgeschäden, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10. Rechtsgewährung
10.1. Der Besteller wird Bluesun über geltend gemachte Drittansprüche aufgrund schweizerischer Urheberrechte (und anderen Immaterialgüterrechten) sofort schriftlich unterrichten und ihn zur Führung der Verteidigung, einschliesslich Abschluss eines Vergleiches, ermächtigen, soweit der Besteller aufgrund dieser geltend gemachten Drittansprüche einen Rückgriff auf Bluesun in Erwägung zieht und Bluesun dies wünscht. Der Besteller unterstützt diesfalls Bluesun in angemessenem und zumutbarem Umfang. Unterlässt der Besteller die sofortige schriftliche Information über geltend gemachte Drittansprüche respektive bei Drittansprüchen aufgrund nichtschweizerischer Urheber- und sonstigen Immaterialgüterrechten ist jeglicher Rückgriff auf Bluesun ausgeschlossen.
10.2. Bluesun kann zur Abwehr von Drittansprüchen nach seiner Wahl dem Besteller das Recht zur Fortsetzung der Nutzung der mybluesun-Software-Tools verschaffen oder die Software ohne eine Verschlechterung der in der Anwenderdokumentation beschriebenen Funktionen austauschen oder ändern. Sollten Bluesun keine dieser Massnahmen möglich sein, ist Bluesun berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten. Mit der Erklärung des Vertragsrücktritts durch Bluesun endet das Recht des Bestellers zur Nutzung der Software und der Anwenderdokumentation. Die Lizenzgebühr ab Mitteilung der Drittansprüche wird dem Besteller zurückerstattet.
10.3. Eine weitergehende Gewährleistung Bluesuns gegenüber dem Besteller im Falle von tatsächlichen oder behaupteten Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen.
11. Haftung
11.1. Bluesun haftet maximal im Rahmen der Nachbesserungspflicht respektive in der Höhe der bereits für mybluesun-Software-Tools bezahlten Gebühren oder, bei gerechtfertigtem Rücktritt des Bestellers vom Vertrag, im Rahmen der Rückleistung allenfalls schon bezahlter Vergütungen. Jede Haftung von Bluesun für Verspätungsschaden, unnütz gewordene Aufwendungen, entgangenen Gewinn, Umtriebe oder andere Mangelfolgeschäden des Bestellers werden hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen, wobei diese Haftungsbeschränkung auch für allfällige ausservertragliche und quasivertragliche Ansprüche des Bestellers gilt.
11.2. Bluesun ist nicht für den Inhalt der gespeicherten Daten oder die gespeicherten Inhalte des Bestellers verantwortlich. Ebenso wenig haftet Bluesun für Schäden, die der Besteller aufgrund von Veränderungen der gespeicherten Daten durch ihn selbst oder durch andere Internetbenutzer erleidet. Der Besteller hat die gespeicherten Daten (im Hinblick auf die von ihm stammenden Daten) regelmässig auf ihre Richtigkeit und Rechtmässigkeit der abgespeicherten Inhalte zu überprüfen. Eine Prüfung durch Bluesun erfolgt nicht.
11.3. Daneben haftet Bluesun nicht für Schäden gleich welcher Art, die durch Umgehung des Passwortschutzes und gleichartiger Schutzvorrichtungen (u.a. Firewall-Systeme) gegen unberechtigten Zugriff im Wege des «Hackens» auf dem vom Kunden genutzten Server entstehen. Bluesun und der Kunde sind beiderseitig darüber informiert, dass eine verbindliche Zusicherung der Sicherheit der Schutzvorrichtungen aufgrund der vielfältigen Einwirkungsmöglichkeiten unbefugter Dritter im und über das Internet nicht möglich ist.
11.4. Bluesun übernimmt keine Haftung dafür, dass es zwischen dem Besteller und Dritten, die durch Bluesun erstellte Entwicklungen miteinander in Kontakt treten, zu rechtswirksamen Verträgen kommt oder solche nachgewiesen werden können. Werden allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Besteller gegenüber dritten Nutzern verwenden möchte, in den durch Bluesun erstellten Entwicklungen einbezogen, so übernimmt Bluesun weder die Verantwortung dafür, dass diese rechtlich wirksam sind, noch haftet sie dafür, dass diese wirksam in den Vertrag zwischen dem Besteller und dessen Kunden einbezogen werden. Bluesun übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass Daten, die der Kunde des Bestellers für etwaige Bestellungen zum Beispiel in eigens zu diesem Zweck entwickelte Eingabemasken eingibt, richtig sind oder richtig und unverändert an den Besteller übermittelt werden. Sätze 1, 2 und 3 gelten insbesondere dann, wenn auch die Entwicklung eines OnlineShops zum Gegenstand des vertragsgegenständlichen Auftritts gehört. Bestellungen Dritter, die beim Besteller über durch Bluesun erstellte Entwicklungen eingehen, bearbeitet der Besteller ausschliesslich auf eigenes Risiko.
11.5. Der Ausschluss oder die Beschränkung der Schadenersatzhaftung gemäss den vorstehenden Unterabschnitten gilt auch für etwaige Ansprüche gegen Mitarbeiter oder Beauftragte von Bluesun.
12. Datenschutz / Geheimhaltungspflicht
12.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der DSGVO und des revDSG.
12.2. Bluesun fungiert bei der Nutzung von mybluesun als technischer Dienstleister und übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, die der Besteller speichert oder verarbeitet. Der Besteller ist verpflichtet, alle Datenschutzvorgaben (z. B. DSGVO, revDSG) selbst zu erfüllen und, falls erforderlich, eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) mit Bluesun abzuschliessen.
12.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bei der Durchführung von hiernach zustande kommenden Verträgen bekannt werden, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, vertraulich zu behandeln und insbesondere nicht ausserhalb des Vertragszwecks für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Solche Informationen dürfen ausschliesslich an solche Mitarbeiter weitergegeben werden, die die jeweilige Information für Zwecke der Vertragsdurchführung benötigen, sofern der jeweilige Mitarbeiter sich durch eine schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtung zur Einhaltung dieser Geheimhaltungsbestimmung verpflichtet hat.
12.4. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht über die Beendigung der Vertragsdurchführung hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter der jeweiligen Partei.
12.5. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich nicht auf solche Informationen, die (a) der anderen Vertragspartei vor ihrem Erhalt durch die offenlegende Vertragspartei bekannt waren, oder (b) ohne Verschulden der empfangenden Vertragspartei allgemein bekannt werden, oder (c) der empfangenden Vertragspartei durch einen Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmässig zugänglich gemacht wurden, oder (d) von der empfangenden Vertragspartei unabhängig entwickelt worden sind, oder (e) nach gesetzlichen Vorschriften offenzulegen sind.
12.6. Bluesun ist berechtigt, den Besteller als Referenzkunden unter Verwendung des Firmennamens und des Firmenlogos zu benennen, sobald eine Geschäftsbeziehung zustande gekommen ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Dienstleistung noch andauert oder zwischenzeitlich beendet wurde. Die Nutzung als Referenz erfolgt ausschliesslich im geschäftsüblichen Rahmen, z.B. auf der Website, in Präsentationen oder in Verkaufsunterlagen. Der Besteller kann der Nutzung schriftlich widersprechen, sofern ein berechtigtes Interesse an der Löschung der Referenz besteht.
12.7. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Soweit Bluesun kostenlose Leistungen erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.
13.2. Bluesun ist berechtigt, die vorliegenden AGB periodisch zu ändern. Diesfalls zeigt Bluesun dem Besteller die Änderung der AGB schriftlich an. Widerspricht der Besteller den neuen AGB nicht innert 14 Tagen schriftlich (es gilt das Datum des Poststempels) gelten diese als durch den Besteller akzeptiert und haben ab diesem Zeitpunkt auch für die bereits laufenden Vertragsverhältnisse zwischen Bluesun und dem Besteller im Bereich der mybluesun-Software-Tools Gültigkeit. Widerspricht der Besteller den neuen AGB berührt dies die Gültigkeit der bestehenden Vertragsverhältnisse nicht. Diese laufen unverändert weiter.
13.3. Der Besteller darf Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit Bluesun nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Bluesun an Dritte abtreten.
13.4. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger beider Vertragsparteien gebunden.
13.5. Bluesun ist berechtigt, für die Vertragserfüllung ohne vorgängige Anzeige an den Besteller Unterakkordanten beizuziehen.
13.6. Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss von dessen Kollissionsrecht und des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Bluesun in Aesch, Kanton Basel-Landschaft.
13.7. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.