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Freitag, 18. Mai 2012
Tel. +41 61 205 8000 · Fax +41 61 205 9000 · info@bluesun.ch

AGB.


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bluesun.

Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der Bluesun AG unter Berücksichtigung der Interessen aller verbindlich und fair für alle zu regeln.

Aus diesem Grund stehen Ihnen passende Geschäftsbedingungen für unterschiedliche Tätigungsbereiche zur Verfügung:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Softwarelösungen, Websites, Präsentationen und Ähnliches.

Die Software-, Websitespezifikation usw. werden in der Offerte/Auftragsbestätigung mit der Dossiernummer (...) näher beschrieben. Die Bluesun Aktien-Gesellschaft (nachfolgend "Bluesun" genannt), mit Sitz in Basel, und der Besteller (als Besteller wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit Bluesun einen Vertrag abgeschlossen hat) vereinbaren hiermit unter Bezugnahme auf das obengenannte Vertragsverhältnis die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen:

  1. Das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis untersteht den Regeln des Werksvertrags gemäss Art. 363 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts. Bluesun bietet Gewähr dafür, dass die von ihr entwickelte Internetapplikation gemäss vertraglicher Vereinbarung funktionsfähig ist und auf einem geeigneten EDV-System betrieben werden kann. Mängel sind innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu welchem Bluesun die Fertigstellung der Applikation angezeigt hat, schriftlich zu rügen, wobei die festgestellten Mängel so genau zu beschreiben sind, dass eine Nachbesserung möglich ist. Bluesun verpflichtet sich zur Nachbesserung ordnungsgemäss und fristgerecht gerügter Mängel; die Minderung des Honorarbetrags ist demgegenüber ausgeschlossen. Für nicht fristgerecht gerügte Mängel besteht kein Nachbesserungsanspruch. Jede Gewährleistung entfällt, sobald der Besteller selbst Veränderungen an der betreffenden Applikation vornimmt.
  2. Bei mangelhafter Vertragserfüllung haftet Bluesun maximal im Rahmen der Nachbesserungspflicht oder, bei gerechtfertigtem Rücktritt des Bestellers vom Vertrag, im Rahmen der Rückleistung allenfalls schon bezahlter Honorarbeträge. Jede Haftung für Verspätungsschaden, unnütz gewordene Aufwendungen, entgangenen Gewinn, Umtriebe oder andere Mangelfolgeschäden werden hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
  3. Bluesun ist dazu berechtigt, für die Vertragserfüllung in beliebigem Ausmass Unterakkordanten beizuziehen.
  4. Falls der Besteller für die von Bluesun zu entwickelnde Applikation Texte, Bilder, Grafiken oder andere Elemente zur Verfügung stellt, ist der Besteller allein dafür verantwortlich, dass diese Elemente frei sind, von Rechten Dritter, welche der vorgesehenen Nutzung entgegenstehen. Für den Fall, dass Dritte an solchen Elementen Rechte geltend machen, verpflichtet sich der Besteller dazu, Bluesun von allen Drittansprüchen freizustellen.
  5. Der Besteller ist dazu verpflichtet, die zur Entwicklung der Applikation erforderlichen Entscheidungsgrundlagen und Inhaltsangaben (wie namentlich Strukturvorgaben, Bilder, Texte, Grafiken etc.) fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Bei unangemessener Verletzung dieser Mitwirkungspflicht oder bei erheblicher zeitlicher Verzögerung ist Bluesun dazu berechtigt, die ihr entstehenden Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen.
  6. Der im oben bezeichneten Vertrag genannte Preis bezieht sich auf die Entwicklung einer Applikation gemäss der im Vertrag festgehaltenen Spezifikationen. Falls diese Spezifikationen im Rahmen der Applikationsentwicklung auf Wunsch des Bestellers geändert werden, ist Bluesun dazu berechtigt, das Honorar ohne vorherige Anzeige entsprechend zu erhöhen.
  7. Nach vollständiger Bezahlung des von Bluesun in Rechnung gestellten Honorars erwirbt der Besteller das Recht, die von Bluesun entwickelte Applikation ohne zeitliche Limitierung für eigene Zwecke zu nutzen, zu verändern oder weiterzuentwickeln. Das Urheberrecht an der betreffenden Applikation sowie an allen Unterlagen, Dokumentationen und Handbüchern verbleibt bei Bluesun.
  8. Der Besteller lässt sich im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses durch folgende Personen je einzeln rechtsgültig vertreten: (Namen aufführen).
  9. Pro Abrechnung wird eine Administrationsgebühr von 15 CHF zzgl. MwSt. verrechnet.
  10. Das Vertragsverhältnis und alle sich aus diesem Leistungsaustausch ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche unterstehen dem schweizerischen Recht. Für alle mit solchen Ansprüchen in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Basel (Schweiz) der einzige und ausschliessliche Gerichtsstand.

Bluesun AG Basel, Schweiz, November 2011

mybluesun Lizenzvereinbarung

Die Bluesun Aktien-Gesellschaft (nachfolgend "Bluesun" genannt), mit Sitz in Basel, und der Lizenznehmer (als Lizenznehmer wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit Bluesun einen Vertrag abgeschlossen hat) vereinbaren hiermit unter Bezugnahme auf das obengenannte Vertragsverhältnis die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen:

  1. Bluesun stellt dem Lizenznehmer die bestellten mybluesun-Software-Tools zum Eigengebrauch zur Verfügung.
  2. Der Lizenznehmer kennt die mybluesun-Software-Tools; diese wurden ihm von Bluesun erläutert. Der Lizenznehmer bestätigt mit Unterzeichnung dieses Vertrags, dass er die erforderlichen Datenträger und Dokumentationsunterlagen vollständig und in ordnungsgemässem Zustand erhalten hat. Lizenznehmer, die die mybluesun-Software-Tools auf mybluesun-Servern hosten, erhalten keine Datenträger.
  3. Die mybluesun-Software-Tools werden übernommen wie besichtigt. Bluesun lehnt jede Gewährleistung für das fehlerfreie Funktionieren dieser mybluesun-Software ab. Namentlich wird jede Haftung für Datenverlust oder andere Folgeschäden ausdrücklich wegbedungen.
  4. Lizenzkaufpreis: Im Lizenzkaufpreis der mybluesun-Software nicht inbegriffen sind: die Installation des Programmes auf einem geeigneten Webserver; die Systemeinstellung oder das Aufspielen von Software-Updates; das Application-Hosting inklusive Adobe ColdFusion 9 Server oder höher; die Value-Box.
  5. Lizenzmiete: Die jährliche Lizenzmiete beläuft sich auf 25 % des Lizenzkaufpreises. Im Mietpreis der mybluesun-Software nicht inbegriffen sind: die Installation des Programmes auf einem geeigneten Webserver; die Systemeinstellung oder das Aufspielen von Software-Updates; das Application-Hosting inklusive Adobe ColdFusion 9 Server oder höher; die Value-Box. Die Miete wird jeweils im Voraus auf den ersten Tag jedes Monats, Quartals oder Semesters zur Zahlung fällig. Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden.
  6. Value-Box: Mit der Value-Box erhalten Sie einen First-Level-Support. Damit sind Sie berechtigt, alle neuen Softwareupdates zu beziehen. Die Kosten für die Value-Box betragen jährlich 30 % pro mybluesun-Lizenz. Die Value-Box kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten auf das Ende jedes Kalenderjahres gekündigt werden.
  7. Der Lizenznehmer ist aufgrund dieses Vertrags dazu berechtigt, die vorgenannte mybluesun-Software selbst zu gebrauchen. Der Lizenznehmer ist nicht dazu berechtigt, diese mybluesun-Software entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben, namentlich durch Vermietung, Lizenzierung, Verkauf oder auf andere Weise; ebenfalls ist er nicht dazu berechtigt, die mybluesun-Software oder die Dokumentationsunterlagen an Dritte auszuhändigen oder zu übermitteln oder sie öffentlich zur Verfügung zu stellen oder zu publizieren. Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, die mybluesun-Software zu dekompilieren, sie zu verändern oder sie weiterzuentwickeln.
  8. Falls der Lizenznehmer seine in der vorstehenden Ziffer beschriebenen Nutzungsrechte überschreitet oder falls der Lizenznehmer eine fällige Lizenzgebühr innert vier Wochen nach erfolgter schriftlicher Mahnung nicht bezahlt hat, ist Bluesun dazu berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen, wobei bereits bezahlte Lizenzgebühren nicht zurückerstattet werden. Die Geltendmachung von Schadenersatz oder anderen Ansprüchen, namentlich aus Verletzung von Immaterialgüterrechten, ungerechtfertigter Bereicherung oder Geschäftsführung ohne Auftrag, bleibt vorbehalten.
  9. Bei ordentlicher oder fristloser Auflösung dieses Vertragsverhältnisses gilt, was folgt: Die Lizenznehmerin hat sämtliche Datenträger und Dokumentationsunterlagen an Bluesun zurückzugeben und die mybluesun-Software auf allen eigenen EDV-Systemen vollständig zu deinstallieren und zu löschen. Ferner hat der Lizenznehmer schriftlich zu bestätigen, dass er nicht im Besitz weiterer Kopien der mybluesun-Software oder der Dokumentationsunterlagen ist, dass die Löschung der mybluesun-Software im vorerwähnten Sinn erfolgt ist und dass während der Dauer des Vertragsverhältnisses keine Überschreitung der in diesem Vertrag definierten Nutzungsrechte stattgefunden hat.
  10. Pro Abrechnung wird eine Administrationsgebühr von 15 CHF zzgl. MwSt. verrechnet.
  11. Das Vertragsverhältnis und alle sich aus diesem Leistungsaustausch ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche unterstehen dem schweizerischen Recht. Für alle mit solchen Ansprüchen in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Basel (Schweiz) der einzige und ausschliessliche Gerichtsstand.

Bluesun AG Basel, Schweiz, November 2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografie.

Diese AGB basieren auf den AGB der "Schweizerischer Berufsfotografen". Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

  1. Definitionen
    1. Fotografische Arbeit. Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
    2. Fotograf. Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
    3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
    4. Parteien. Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
    5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
  2. Leistung der fotografischen Arbeit
    1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel – wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition – zu.
    2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
    3. Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
    4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
    5. Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer 9. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inklusive Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des Tarifs des SBF und beträgt 50 % des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.
    6. Die Regel der Ziffer 10. gilt auch, wenn eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesitzung wegen ungünstiger Wetterverhältnisse auf ein späteres Datum verschoben wird.
    7. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
    8. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zzgl. MwSt. geschuldet und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Pro Abrechnung wird eine Administrationsgebühr von 15 CHF zzgl. MwSt. belastet.
  3. Haftung des Fotografen
    1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
    2. Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
  4. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
    Im Allgemeinen
    1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150 % des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.
    2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
    3. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen, mit vorgestelltem Zeichen oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50 % des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss SBf-Tarif zu bezahlen wäre.
    4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
  5. Rechte Dritter
    1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
    2. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will.
    3. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück- zuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen.
  6. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
    1. Der Fotograf behält das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Dieses Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von 30 Tagen seit dem Bewilligungsgesuch des Fotografen verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
    2. Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.
  7. Referenzen
    1. Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potenziellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
  8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Das Vertragsverhältnis und alle sich aus diesem Leistungsaustausch ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche unterstehen dem schweizerischen Recht. Für alle mit solchen Ansprüchen in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Basel (Schweiz) der einzige und ausschliessliche Gerichtsstand.

Bluesun AG Basel, Schweiz, November 2011

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Webhosting, Internet Service Provider.

  1. Die Bluesun Aktien-Gesellschaft (nachfolgend "Bluesun" genannt) erbringt alle Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt). Als Kunde wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit Bluesun einen Vertrag abgeschlossen hat.
  2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschliesslich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
  3. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden 14 Tage nach der Veröffentlichung auf http://www.bluesun.ch wirksam, sofern der Kunde der jeweiligen Änderung nicht spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung widerspricht.
  4. Sofern Bluesun ein individuelles Leistungsangebot abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Kunden über sein zurzeit genutztes EDV-System, über vom Kunden beabsichtigte Hardwareerweiterungen und/oder der fachlich-funktionalen Aspekte. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass die auf dieser Grundlage angebotene Leistung seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens Bluesun wirksam.
  5. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden ist, insbesondere also aus dem jeweiligen Prospekt, aus dem zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Internetangebot der Bluesun oder aus den einem sonstigen Angebot beigegebenen Informationen.
  6. Der Kunde wählt bei der Bestellung einen konkreten Hosting-Level aus und erhält die entsprechenden Bluesun-Internet-Service-Leistungen. Die Kombination verschiedener Hosting-Levels ist nicht möglich.
  7. Bluesun gewährleistet eine professionelle Erbringung der Leistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden betrieblichen Ressourcen. Bluesun kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. Bluesun verpflichtet sich dazu, ein vom Kunden zur Verfügung zu stellendes HTML-Datenpaket ("Website") zu speichern und über das Internet öffentlich zugänglich zu halten.
  8. Soweit Daten an Bluesun – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Server von Bluesun werden gemäss Kundeninformation regelmässig sorgfältig gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von Bluesun übertragen.
  9. Der Kunde erhält über eine passwortgeschützte Schnittstelle die Möglichkeit, die bei Bluesun gespeicherte Website selbstständig zu verwalten, zu ändern oder zu ergänzen. Falls in diesem Zusammenhang oder im Rahmen weiter gehender Wartungsarbeiten die Dienste von Bluesun in Anspruch genommen werden, werden diese zu den üblichen Ansätzen separat verrechnet.
  10. Diverse kundenspezifische Einstellungen werden online festgelegt (www.bluesun.ch). Die Übertragung solcher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden über das Internet ohne Gewähr von Bluesun. Die Mitteilungen sind nach deren Eingang gültig und werden von Bluesun bis zum Eingang neuer Daten per Internet als verbindlich zur Leistungsdurchführung verwendet. Hierbei auftretende Verzögerungen sind technisch bedingt und liegen ausserhalb der Verantwortung von Bluesun und stellen daher keinen Mangel dar.
  11. Die von den Serversystemen von Bluesun unterstützten Funktionen sind in einem von den Parteien separat unterzeichneten Anhang zu diesem Vertrag festgehalten.
  12. Die Verantwortung für die technische Funktionalität der vom Kunden zur Verfügung gestellten Website liegt allein beim Kunden selbst.
  13. Bluesun behält sich vor, die Speicherung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Website abzulehnen, wenn aufgrund deren Funktionalität eine Gefährdung der EDV-Systeme von Bluesun nicht ausgeschlossen werden kann.
  14. Der Kunde verpflichtet sich dazu, dafür zu sorgen, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Website keine Elemente enthält, zu deren Veröffentlichung er aus immaterialgüterrechtlichen oder strafrechtlichen Gründen nicht berechtigt ist. Bluesun behält sich das Recht vor, die öffentliche Verfügbarkeit der gesamten Website sofort und ohne vorherige Anzeige zu unterbinden, wenn ihr von Dritten oder von Behörden das Recht zur Publikation einzelner Elemente der vom Kunden zur Verfügung gestellten Website abgesprochen wird oder wenn entsprechende rechtliche Schritte angedroht werden. Bluesun behält sich das Recht vor, die Identität des Kunden auf Begehren Dritten bekannt zu geben und den Kunden anzuhalten, seine Identität in seinem Internetauftritt offenzulegen. Kündigt Bluesun den Vertrag fristlos, weil der Kunde die Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, schuldet der Kunde Bluesun die offenen Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten. Der Kunde verpflichtet sich, Bluesun von allen Forderungen und Nachteilen freizustellen, welche sich daraus ergeben, dass die Publikation seiner Website sich als rechtswidrig erweist.
  15. Aufgrund der Natur des Internets als eines nichthierarchischen Netzwerks kann die jederzeitige öffentliche Verfügbarkeit der bei Bluesun gespeicherten Website nicht garantiert werden. Für technische Störungen oder Entwicklungen, welche ausserhalb des Einflussbereichs von Bluesun liegen, kann Bluesun keine Verantwortung übernehmen. Bluesun bietet jedoch Gewähr dafür, dass die eigenen EDV-Systeme im Jahresdurchschnitt während mindestens 99.5 % der Zeit online verfügbar sind. Bluesun übernimmt keine Haftung für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen.
  16. Bei Nichteinhaltung dieser Gewährleistung hat der Kunde Anspruch auf anteilige Rückerstattung der bezahlten Providergebühren; jede weitere Haftung, wie namentlich für entgangenen Gewinn, unnütz gewordene Aufwendungen, Umtriebe, Datenverlust oder andere Folgeschäden, wird vollumfänglich wegbedungen.
  17. Bluesun kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, dies erfordern.
  18. Der Kunde trägt die Kosten für das Eingrenzen oder Beheben von Störungen durch Bluesun, wenn der Kunde die Untersuchung verlangt hat und die Ursache der Störung auf Mängel oder Fehler in der Handhabung der vom Kunden benützten Ausrüstungen zurückzuführen ist. Diese Kosten werden anhand der üblichen Bluesun-Ansätze berechnet und separat in Rechnung gestellt. Bluesun übernimmt keine Kosten für Support durch Dritte.
  19. Sollte Bluesun bekannt werden, dass der Kunde E-Mails unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich die Bluesun vor, den Service vorübergehend zu suspendieren oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen ("Postings") von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte Bluesun aus diesen Gründen eine Suspendierung oder Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber Bluesun leistungspflichtig.
  20. Bluesun ist berechtigt, auf bereitgestellten POP3-Accounts (Hauptadressen für E-Mails) eingegangene E-Mails zu löschen, 1) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, 2) nachdem sie gemäss Kundenweisung weitergeleitet wurden, 3) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
  21. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer halbjährlichen, im Voraus fälligen Gebühr für die von ihm bestellten Leistungen; es wird pro Abrechnung eine Administrationsgebühr von 15 CHF zzgl. MwSt. verrechnet. Die Gebühren sind innert zehn Tagen netto zu bezahlen. Der Kunde kann während dieser Zeit schriftlich und begründet Einwände gegen die Gebühren erheben. Unterlässt er dies, gelten sie als vorbehaltlos akzeptiert. Der Kunde kann Forderungen gegenüber Bluesun nicht mit Schulden gegenüber Bluesun verrechnen. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 1 % pro Monat zu bezahlen. Bluesun ist berechtigt, pro Mahnung mindestens 30 CHF zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren bleiben vorbehalten. Hat der Kunde während diesen zehn Tagen die Gebühren weder bezahlt noch schriftlich begründete Einwände dagegen erhoben, kann Bluesun die Leistung aussetzen und Dienste suspendieren. Suspendierte Dienste können nach Bezahlung von 100 CHF zzgl. MwSt. wieder aufgenommen werden. Bezahlt der Kunde die Gebühren nicht innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Massnahmen getroffen wurden, kann Bluesun den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Kündigt Bluesun den Vertrag fristlos, weil der Kunde gegen vertragliche Bestimmungen verstösst, schuldet der Kunde Bluesun die offenen Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzlichen Kosten.
  22. Die Nutzung des Bluesun-Internet-Service erfolgt zu den jeweils gültigen Gebühren gemäss Auftrag. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische oder schriftliche Rechnung.
  23. Der Kunde ist auch für Gebühren, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.
  24. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde das automatisch zugeteilte Passwort unmittelbar bei der ersten Einwahl in den Bluesun-Internet-Service und später auf Anforderung von Bluesun abzuändern. Er stellt Bluesun von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
  25. Bluesun beginnt mit den Leistungen des Bluesun-Internet-Service unmittelbar mit der Gutschrift der ersten gestellten Gebührenrechnung.
  26. Bluesun behält sich eine Änderung der Gebühren zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes vor.
  27. Abänderungen werden dem Kunden mit einer angemessenen Zeit vor dem Inkrafttreten an seine E-Mail-Adresse webmaster@domainname.ch oder postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Gebühren bewirken ein ausserordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats. Zum Zeitpunkt der Bestellung bekannte Erhöhungen der Gebühren (zum Beispiel das Auslaufen der zeitlich befristeten Promotion) bedürfen keiner gesonderten Mitteilung und begründen kein Sonderkündigungsrecht.
  28. Sollte das Datum des Vertragsbeginns nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate tagesanteilig bezogen auf 30 Tage abgerechnet.
  29. Der Kunde ist verpflichtet, Bluesun jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ohne das ausdrückliche Einverständnis des Benutzers gibt Bluesun keine Personendaten zu Marketingzwecken an Dritte weiter und betreibt keinen Handel mit Personendaten des Benutzers. Der Kunde haftet für die Nutzung der mit ihm vereinbarten Dienstleistung durch Dritte wie für seine eigene Nutzung.
  30. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird Bluesun im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Bluesun hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Bluesun übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
  31. Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde Bluesun, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei. Für Abklärungen und Registrierungen stellt Bluesun Rechnung laut aktueller Preisliste, ausser die Dienstleistung ist laut Promotion im Preis inbegriffen.
  32. Der Kunde anerkennt die Vertragsbedingungen der Registrierungsstelle, die für die Vergabe des Domainnamens zuständig ist.
  33. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten auf das Ende jedes Quartals gekündigt werden. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag nach Ablauf um unbestimmte Zeit.
  34. Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
  35. Das Vertragsverhältnis und alle sich aus diesem Leistungsaustausch ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche unterstehen dem schweizerischen Recht. Für alle mit solchen Ansprüchen in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Basel (Schweiz) der einzige und ausschliessliche Gerichtsstand.

Bluesun AG Basel, Schweiz, November 2011


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