Die Software-, Websitespezifikation usw. werden in der Offerte/Auftragsbestätigung mit der Dossiernummer (...) näher beschrieben. Die Bluesun Aktien-Gesellschaft (nachfolgend "Bluesun" genannt), mit Sitz in Basel, und der Besteller (als Besteller wird jede natürliche oder juristische Person bezeichnet, welche mit Bluesun einen Vertrag abgeschlossen hat) vereinbaren hiermit unter Bezugnahme auf das obengenannte Vertragsverhältnis die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen:
- Das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis untersteht den Regeln des Werksvertrags gemäss Art. 363 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts. Bluesun bietet Gewähr dafür, dass die von ihr entwickelte Internetapplikation gemäss vertraglicher Vereinbarung funktionsfähig ist und auf einem geeigneten EDV-System betrieben werden kann. Mängel sind innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, zu welchem Bluesun die Fertigstellung der Applikation angezeigt hat, schriftlich zu rügen, wobei die festgestellten Mängel so genau zu beschreiben sind, dass eine Nachbesserung möglich ist. Bluesun verpflichtet sich zur Nachbesserung ordnungsgemäss und fristgerecht gerügter Mängel; die Minderung des Honorarbetrags ist demgegenüber ausgeschlossen. Für nicht fristgerecht gerügte Mängel besteht kein Nachbesserungsanspruch. Jede Gewährleistung entfällt, sobald der Besteller selbst Veränderungen an der betreffenden Applikation vornimmt.
- Bei mangelhafter Vertragserfüllung haftet Bluesun maximal im Rahmen der Nachbesserungspflicht oder, bei gerechtfertigtem Rücktritt des Bestellers vom Vertrag, im Rahmen der Rückleistung allenfalls schon bezahlter Honorarbeträge. Jede Haftung für Verspätungsschaden, unnütz gewordene Aufwendungen, entgangenen Gewinn, Umtriebe oder andere Mangelfolgeschäden werden hiermit, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
- Bluesun ist dazu berechtigt, für die Vertragserfüllung in beliebigem Ausmass Unterakkordanten beizuziehen.
- Falls der Besteller für die von Bluesun zu entwickelnde Applikation Texte, Bilder, Grafiken oder andere Elemente zur Verfügung stellt, ist der Besteller allein dafür verantwortlich, dass diese Elemente frei sind, von Rechten Dritter, welche der vorgesehenen Nutzung entgegenstehen. Für den Fall, dass Dritte an solchen Elementen Rechte geltend machen, verpflichtet sich der Besteller dazu, Bluesun von allen Drittansprüchen freizustellen.
- Der Besteller ist dazu verpflichtet, die zur Entwicklung der Applikation erforderlichen Entscheidungsgrundlagen und Inhaltsangaben (wie namentlich Strukturvorgaben, Bilder, Texte, Grafiken etc.) fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Bei unangemessener Verletzung dieser Mitwirkungspflicht oder bei erheblicher zeitlicher Verzögerung ist Bluesun dazu berechtigt, die ihr entstehenden Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen.
- Der im oben bezeichneten Vertrag genannte Preis bezieht sich auf die Entwicklung einer Applikation gemäss der im Vertrag festgehaltenen Spezifikationen. Falls diese Spezifikationen im Rahmen der Applikationsentwicklung auf Wunsch des Bestellers geändert werden, ist Bluesun dazu berechtigt, das Honorar ohne vorherige Anzeige entsprechend zu erhöhen.
- Nach vollständiger Bezahlung des von Bluesun in Rechnung gestellten Honorars erwirbt der Besteller das Recht, die von Bluesun entwickelte Applikation ohne zeitliche Limitierung für eigene Zwecke zu nutzen, zu verändern oder weiterzuentwickeln. Das Urheberrecht an der betreffenden Applikation sowie an allen Unterlagen, Dokumentationen und Handbüchern verbleibt bei Bluesun.
- Der Besteller lässt sich im Rahmen des vorliegenden Vertragsverhältnisses durch folgende Personen je einzeln rechtsgültig vertreten: (Namen aufführen).
- Pro Abrechnung wird eine Administrationsgebühr von 15 CHF zzgl. MwSt. verrechnet.
- Das Vertragsverhältnis und alle sich aus diesem Leistungsaustausch ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Ansprüche unterstehen dem schweizerischen Recht. Für alle mit solchen Ansprüchen in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist Basel (Schweiz) der einzige und ausschliessliche Gerichtsstand.
Bluesun AG Basel, Schweiz, November 2011